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Classic Cars als Firmenwagen: Prestige mit dickem Steuervorteil

 

Informationen zur steuerlichen Gestaltung eines Classic Cars als Firmenwagen (Kauf und Leasing)

Die Anschaffung eines Firmenwagens ist für viele Selbstständige und Freiberufler ein Muss, um der, von ihren Kunden geforderten, Mobilität nachzukommen. Abschreckend wirkt dabei immer die ungeliebte 1%-Regel. Eine willkommene Möglichkeit, diese kostenintensive Regelung zur Berechnung des Privatanteils zu mindern und zusätzlich das angenehme mit dem Nützlichen zu verbinden: Ein schönes klassisches Auto fahren, und die Kosten von der Steuer absetzen!


Die „geliebte“ 1%-Regel

Bei Neuwagen gibt es einen schweren Wermutstropfen – die 1%-Regel zur Berechnung des Privatanteils. Nach dieser Vorschrift wird der normalerweise sechsjährigen Abschreibung eines Firmenwagens monatlich ein Prozent des Listenpreises gegengerechnet – sofern kein Fahrtenbuch geführt wird. Ein gut ausgestatteter Mittelklasse-Mercedes für 50.000 Euro Listenpreis kann also als Neuwagen mit jährlich 10.000 Euro abgeschrieben werden. Allerdings werden davon 6.000 Euro abgezogen, nämlich zwölf mal ein Prozent des Listenpreises, so dass der Steuerzahler nur noch 4.000 Euro geltend machen kann. 

Geradezu abstrus sieht diese Rechnung aus, wenn der Selbstständige das obige Fahrzeug gebraucht kauft, z.B. für 25.000 Euro. Dann kann er nur noch 5.000 Euro jährlich abschreiben, aber muss davon trotzdem die 6.000 Euro der 1%-Regel abziehen, da immer der Listenneupreis zugrunde gelegt wird. In diesem Beispiel bleibt also kein Cent für die Abschreibung übrig.


Steuervorteil Classic Cars

Wendet man diese Regelung auf die Anschaffung eines Classic Cars als Firmenwagen an, so sieht die Rechnung schon viel freundlicher aus: Maßgeblich ist auch bei Classic Cars lediglich der ursprüngliche Listenpreis, selbst wenn der heutige Wert des Oldtimers den Preis eines Neufahrzeugs erreicht: 

Hochwertige Fahrzeuge der 60er Jahren kosteten kaum mehr als 10.000 DM. Dass ein derartiges Fahrzeug in der (heutigen) Anschaffung um ein Vielfaches höher liegt, wird steuerlich bei der 1%-Regel nicht berücksichtigt. Daher sieht hier die Rechnung ganz anders aus, wenn der Unternehmer etwa heute eine Mercedes 280 SE Baujahr 1969 erwirbt:

 

Listenpreis 1969: 5.000 Euro (ca.10.000 DM)

 

Kaufpreis 2004: 25.000 Euro

 

Abschreibung 16,66% pro Jahr: 4.165 Euro jährlich

 

Abzug 1% mtl. des Listenpreises: 600 Euro jährlich

 

Mit seinem repräsentativen Oldtimer kann der Selbstständige also sechs Jahre lang satte 3.565 Euro pro Jahr abschreiben. Diese Kalkulation sollten sie vor dem Kauf mit ihrem Steuerberater und ihrem Finanzamt abstimmen, da die Verwaltungspraxis je nach Finanzamt unterschiedlich sein kann. 

 

 

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